18. April 2015
Übergangsfrist läuft 2016 aus
Bereits 2010 hat das Bundesfinanzministerium die Aufzeichnungspflichten für Unternehmen mit Bareinnahmen präzisiert und bis Ende 2016 eine Übergangsfrist eingeräumt.
Zur effizienten Kontrolle der erfassten Bareinnahmen, sind alle Kasseneinzeldaten revisionssicher über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer vorzuhalten. Dies können aber nur elektronische Registrierkassen und Kassensysteme mit eigenem Betriebssystem.