Kategorie: Allgemein

Kassensystem für Gastronomie und Handel

Alle von uns vertriebenen Kassensysteme und die Kassensoftware entsprechen den neuen gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Aufbewahrungspflicht für Kassen-Arbeitsplätze. Seit dem 26.11.2010 gelten die gesetzlichen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Ab diesem Tag gilt es, nur Systeme zu verwenden, die den GDPdU-Vorgaben entsprechen. Für vorhandene Regisitrierkassen und Kassensysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.

Angebot: Kassensystem mit integriertem Drucker und PosBill Kassensoftware

Lieferumfang:

  • kassensystemKompaktkasse, 38,1cm (15″) TFT-Touch-Monitor, mit Windows 7 COA
  • Neuestes Model (2013) mit energiesparendem Intel Atom Prozessor D525 1,8 GHz, 32 GB SSD
  • Thermobondrucker (für geräuscharmen, schnellen Druck) integriert
  • PosBill Kassensoftware Gastro Standard (vorinstalliert)
  • Warenwirtschaftssystem optional erhältlich

2598,00 € zzgl. MwSt
inkl. Installation und Erst-Einrichtung

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Übergangsfrist läuft 2016 aus

Bereits 2010 hat das Bundesfinanzministerium die Aufzeichnungspflichten für Unternehmen mit Bareinnahmen präzisiert und bis Ende 2016 eine Übergangsfrist eingeräumt.

Zur effizienten Kontrolle der erfassten Bareinnahmen, sind alle Kasseneinzeldaten revisionssicher über die gesetzliche Aufbewahrungsdauer vorzuhalten. Dies können aber nur elektronische Registrierkassen und Kassensysteme mit eigenem Betriebssystem.

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